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  1. BND-Skandal zur Unzeit

    Geheimdienstreform

    In Kürze soll der gesetzliche Umbau der Geheimdienste durch den Bundestag gebracht werden. Eine bessere Kontrolle der Geheimdienste steht der massiven Ausweitung der Befugnisse allerdings nicht gegenüber. Nicht erst seit dem Skandal um den Ex-BND-Chef Hanning wäre dies jedoch dringend nötig.

    Das war schon eine Bombe, die vorgestern im politischen Berlin einschlug. Am Vormittag tickerten die Spionage-Vorwürfe und die Verhaftung des ehemaligen BND-Präsidenten August Hanning über alle Kanäle, auch in der internationalen Presse. Hanning war nicht nur BND-Chef, als die den deutschen Geheimdiensten wohlbekannten Todespiloten aus Hamburg die gekaperten Flugzeuge in New York in die Wolkenkratzer steuerten. Er und der damalige Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) wurden danach auch zu Architekten des Ausbaus der Überwachungsgesetze nach 9/11, die „Anti-Terror-Gesetze“ genannt wurden und bis heute Bestand haben.

    Der derzeitige Vorsitzende des die Geheimdienste kontrollierenden, aber geheim tagenden Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr), Marc Henrichmann (CDU), sagte in den tagesthemen, Hannings Fall hätte „an den Grundfesten gerüttelt“. Niemand hätte sich so etwas auch nur vorstellen können, sofern sich die Vorwürfe erhärten würden. Er forderte pflichtschuldig „lückenlose Aufklärung“.

    Wie bei früheren BND-Skandalen wird es wohl dabei bleiben. Die Idee, dem Treiben beim BND ernsthaft Grenzen zu setzen, hat im ohnehin als zahnlos verrufenen PKGr wohl niemand mehr.

    Der parteilose Spitzenbeamte Hanning galt als Scharfmacher. Er arbeitete nach seinem siebenjährigen Dienst als BND-Präsident auch als beamteter Staatssekretär im Bundesinnenministerium und verantwortete das damals heiß umkämpfte BKA-Gesetz, das auch die Nutzung von Staatstrojanern enthielt. Im PKGr war er ein häufiger Gast, ebenso in den verschiedenen Untersuchungsausschüssen des Bundestags, die sich immer wieder daran versuchten, die Skandale des BND aufzuklären. Berüchtigt war Hanning dabei für seine professionellen Erinnerungslücken und das absichtliche Verschweigen von Informationen. Sogar wissentlicher Rechtsbruch und das überzogene Pochen auf Geheimhaltung wurde ihm und dem BND von seinem langjährigen parlamentarischen Kontrolleur Hans-Christian Ströbele (Grüne) vorgeworfen. Geheimhaltung sei keine „Lizenz zum Lügen“, hielt er Hanning damals vor. Ströbele kassierte dafür vom Ausschussvorsitzenden eine Rüge, der Ex-BND-Chef lächelte den Vorhalt weg.

    Der sicherheitspolitische Hardliner Hanning, der Verdächtigen von Straftaten auch schon mal Wanzen unters Bett klemmen wollte, wird nun selbst als Straftäter verdächtigt. Vorgeworfen werden ihm mutmaßliche landesverräterische Ausspähung, Auskundschaften von Staatsgeheimnissen, versuchter Landesverrat und Spionage.

    Gegen Hanning und einen anderen pensionierten Beamten laufen zeitgleich Ermittlungen im Fall von Christina Block und einer Kindesentführung. Einem beauftragten israelischen Unternehmen und den beiden Ex-Beamten wird vorgeworfen, es geplant zu haben, den Kindsvater und dessen familienrechtlichen Anwalt mit fingierten Pädophilie-Vorwürfen zu diskreditieren. Dazu sei im September 2023 unter anderem eine von der israelischen Firma beschaffte Festplatte mit über 500 kinderpornographischen Bildern und 64 Videos auf dem Wohngelände des Kindsvaters platziert worden. Diese Ermittlungen haben wohl auch die jetzigen Vorwürfe erhärtet.

    Schutzwürdiges Wissen versilbern

    Hannings Beamtenkarriere endete bereits 2009, als ihn der frisch ins Amt gekommene Innenminister Thomas de Maizière (CDU) fristlos und ohne eine geordnete Übergabe an einen Nachfolger in den einstweiligen Ruhestand versetzte. Die Chemie zwischen den beiden soll nicht gestimmt haben.

    Doch Hanning blieb als Geheimdienstexperte in der öffentlichen Debatte gefragt, rückte im Dezember 2009 in den Aufsichtsrat der Bundesdruckerei ein und begann eine Beraterkarriere. Er arbeitet in mehreren Unternehmen, darunter die Pluteus AG, betreibt gemeinsam mit seiner Frau die Firma HanningConsult, wurde Motorola-Lobbyist und versuchte, in seinem ehemaligen direkten Arbeitsfeld Geschäfte zu machen, etwa einen Bodycam-Deal mit der Bundespolizei für Motorola einzufädeln.

    Bei der Pluteos AG war ein zweiter Geheimdienstchef involviert: Hans-Georg Maaßen, der ehemalige Verfassungsschutz-Chef. Er beriet Pluteos, wie er dem stern damals bestätigte. Das Unternehmen residierte gediegen im schweizerischen Luzern.

    Dass ein Geheimdienst-Chef sein besonders schutzwürdiges Wissen versilbert, ist in Deutschland also kein Einzelfall. Es ist auch nicht strafbar, wenngleich ethisch durchaus fragwürdig. Dass der Ex-Staatsdiener Hanning an dubiosen Finanztransaktionen einer lettischen Bank beteiligt gewesen sein soll und offenbar – wenn die Vorwürfe stimmen – noch lange Jahre nach seiner Amtszeit an ausgesprochen sensible Informationen kam und sie laut der Pressemitteilung des Generalbundesanwalts möglicherweise an mindestens zwei Geheimdienste durchgestochen haben könnte, wäre nicht nur strafbewehrt. Es zeigt zugleich, dass Spitzenpersonal aus der Welt der Geheimen den immanenten Transparenz- und Kontrollmangel offenbar jahrelang unbemerkt für ihre Zwecke nutzen können.

    Skandal zur Unzeit

    Jeder BND-Skandal kommt für den Geheimdienst zur Unzeit, auch diesmal. Denn die Kontrolle der Geheimdienste soll gerade stark umgebaut, das Trennungsgebot aufgeweicht und die technischen Überwachungsmaßnahmen ausgebaut werden. Das sieht ein Geheimdienste-Gesetzentwurf (pdf) vom Juli vor, der sowohl dem Bundesnachrichtendienst als auch dem Bundesamt für Verfassungsschutz erheblich mehr Befugnisse geben soll.

    Beide dürften künftig noch mehr hacken und automatisierte Massendaten-Analysen ausführen, auch mit Hilfe von KI und auch bei besonders sensiblen biometrischen Daten. Dazu kommt die massenhafte Telekommunikationsauswertung durch den BND, der nun noch länger und umfangreicher speichern dürfte.

    Die Kontrolle des BND soll nach dem Entwurf stärker auf den Unabhängigen Kontrollrat (UKRat) übergehen. Dieser gerichtsähnliche UKRat besteht aus neun unabhängigen Juristen mit einem Mitarbeiterstab, der hinter verschlossenen Türen prüft. Die Humanistische Union beklagt „Kontrolllücken“ im Entwurf und insgesamt eine nur unzureichende Kontrolle. Die bisherige strukturell defizitäre Kontrolle wird jedenfalls nicht verbessert.

    Bisher überprüft auch der Bundesdatenschutzbeauftragte (BfDI) und seine Fachabteilung den BND. Diese unabhängige Kontrolle soll ein strukturelles Defizit des Rechtsschutzes ausgleichen. Denn wegen der weitgreifenden Intransparenz und Geheimhaltung beim Geheimdienst sind Auskunfts- und Benachrichtigungspflichten für Betroffene von Überwachungsmaßnahmen kaum durchsetzbar oder existieren gar nicht erst. Einen individuellen Rechtsschutz gibt es daher kaum. Diese Kontrollbefugnis durch den BfDI als einzige unabhängige Datenschutz-Aufsichtsbehörde soll nun wegfallen.

    Kontrolle ist bei den Geheimen nicht gerade wohlgelitten. Hanning beschwerte sich in einem alarmistischen Namensbeitrag mit dem Titel Absurdistan in Karlsruhe! (Bild) schon nach der letzten Ausweitung der BND-Befugnisse, die 2020 beim Bundesverfassungsgericht verhandelt wurden, über die angeblich immer strafferen gesetzlichen Zügel. Das sei gefährlich, denn gäbe es strengere Kontrollen, würden die großen ausländischen Geheimdienstpartner den Datenhahn zudrehen. Das Höchstgericht blieb allerdings von der Belehrung via Bild unbeeindruckt.

    Denn der jetzige gesetzliche Umbau geht auf Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zurück, die mal wieder für einen zeitgleichen Ausbau herhalten müssen. Das Gericht hatte dem BND unter anderem eine hauptamtliche und gerichtsähnliche Kontrolle verordnet. Für die Nachbesserungen läuft eine Frist bis Ende des Jahres. Allerdings liegt seit März 2025 auch noch eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen das aktuelle BND-Gesetz vor.

    Die neue Bundeskanzleramtsministerin Nina Warken (CDU) nannte den Umbau bei der ersten Lesung im Bundestag die größte Novellierung des Rechts der Nachrichtendienste unseres Landes. Dass aber neben die erheblich ausgeweiteten Befugnisse eine verbesserte Kontrolle gestellt wird, ist nicht vorgesehen. Eine Regelung, wonach die Geheimdienstchefs ihr sensibles Wissen nach Ende des Dienstes nicht mehr versilbern dürften, findet sich auch nicht darin.

    Die Haftbefehle gegen Hanning und seinen BND-Adlatus Manfred D. wurden gestern durch einen Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs in Vollzug gesetzt.

    Constanze Kurz ist promovierte Informatikerin, Autorin und Herausgeberinvon Büchern, zuletzt Cyberwar. Ihre Kolumne „Aus dem Maschinenraum“erschien von 2010 bis 2019 im Feuilleton der FAZ. Sie lebt in Berlin und ist ehrenamtlich Sprecherin des Chaos Computer Clubs. Sie war Sachverständige der Enquête-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ des Bundestags. Sie erhielt den Toleranz-Preis für Zivilcourage und die Theodor-Heuss-Medaille. Kontakt: E-Mail (OpenPGP). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

  2. Geheimdienstreform

    „Der Schutz von Journalist:innen wird systematisch abgebaut“

    Die deutschen Geheimdienste sollen neue Regeln bekommen. Das wirkt sich auch auf die Arbeit von Journalist:innen in Deutschland und im Ausland aus. Maximilian Jung von Reporter ohne Grenzen erklärt im Interview, warum der BND Medienschaffende künftig leichter überwachen könnte und was das mit Pressefreiheit zu tun hat.

    Eine der wichtigsten Voraussetzung für die journalistische Arbeit ist die Vertraulichkeit: Quellen müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Kommunikation mit Medienschaffenden sicher ist. Journalist:innen brauchen Schutz für sensible Recherchen, wenn sie mit Gesprächspartner:innen auf aller Welt kommunizieren. Doch dieser Schutz ist durch die geplante Geheimdienstreform für BND und Bundesverfassungsschutz in Gefahr, warnt die Organisation Reporter ohne Grenzen.

    Über diesen Aspekt sprechen wir mit Maximilian Jung. Er setzt sich als Advocacy Referent bei Reporter ohne Grenzen (RSF) für die Presse- und Informationsfreiheit weltweit ein. Er recherchiert zu und arbeitet gegen staatliche Überwachung von Journalist*innen sowie den Einsatz von Spionagesoftware an. Im Interview erklärt er, wie die Geheimdienstreform die Arbeit von Journalist:innen betrifft und was man besser machen könnte.

    Einen absoluten Schutz vor Überwachung gibt es nicht

    Journalist:innen sind Berufsgeheimnisträger:innen. Was bedeutet das eigentlich?

    Das sind Menschen mit bestimmten Berufen: zum Beispiel Rechtsanwält:innen, Geistliche und auch Journalist:innen. Es geht darum, daraus hervorgehende Beziehungen zu schützen. Damit etwa Informationen, die Menschen im vertraulichen Gespräch mit ihrem Anwalt teilen, nicht in Strafverfahren genutzt werden können. Deshalb gibt es für Berufsgeheimnisträger:innen besondere Schutzmechanismen, sowohl in Polizeigesetzen als auch in Gesetzen für Nachrichtendienste.

    Dass das bei Journalist:innen und ihren Quellen auch der Fall ist, haben Journalist:innen und Journalismusverbände in Deutschland hart erkämpft.

    Leider gibt es aber eine Art Zweiklassengesellschaft und Rechtsanwält:innen und Geistliche erhalten oft ein höheres Schutzniveau. Denn seit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2011 gilt, dass ein relativer Schutz ausreicht und im Einzelfall abgewogen werden muss: Ist jetzt der Schutz der Pressefreiheit wichtiger als das Strafverfolgungsinteresse oder das nachrichtendienstliche Interesse einer Behörde?

    Natürlich ist Journalist:innen an einem absoluten Schutz vor Überwachungen oder polizeilichen Maßnahmen gelegen. Aber diesen absoluten Schutz gibt es leider nicht.

    Wann darf denn nach der aktuellen Rechtslage der BND Journalist:innen überwachen?

    Heutzutage kommt das darauf an, wo die Journalist:in sich aufhält. Denn klassischerweise ist der BND für die Auslandsaufklärung zuständig. Es gibt rechtlich einen Unterschied zwischen Journalist:innen im Ausland, die mit Gesprächspartner:innen im Ausland sprechen, und Journalist:innen in Deutschland, die mit Menschen im Ausland sprechen.

    Bei Journalist:innen im Inland muss eine konkrete Beteiligung an Straftaten oder an Bestrebungen, die die Bundesrepublik gefährden könnten, belegt sein, bevor sie überwacht werden dürfen.

    Das bedeutet also, wenn ich jetzt einen Terroranschlag plane und darüber mit jemandem im Ausland spreche, bin ich nicht mehr geschützt?

    Genau, das dürfte der BND überwachen, das hat ja auch nichts mehr mit der journalistischen Tätigkeit zu tun.

    Was soll sich nun im geplanten BND-Gesetz ändern?

    Die Trennung zwischen Ausland-Ausland-Kommunikation und Ausland-Inland-Kommunikation wird praktisch aufgegeben. Das hat erst mal mit Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu tun. Dafür wird die G10-Kommission abgeschafft, die für die Kontrolle solcher Ausland-Inland-Kommunikation zuständig ist. Die Kontrolle soll professionalisiert werden und beim Unabhängigen Kontrollrat liegen.

    Aber im Gesetzentwurf ist das so gelöst, dass die Eingriffsschwellen konsequent an das frühere Niveau der Ausland-Ausland-Kommunikation angeglichen werden, also nun überall niedriger sein sollen. Der Schutz von Journalist:innen und ihren Quellen wird dadurch systematisch abgebaut.

    Wie der BND Journalist:innen erkennt

    Was bedeutet das konkret für Journalist:innen in Deutschland?

    Bei Journalist:innen, die aus Deutschland mit Gesprächspartner:innen im Ausland kommunizieren, bräuchte es in Zukunft für eine Überwachung keinen konkreten Nachweis mehr, dass man an der Straftat oder ihrer Planung beteiligt ist. Es würde schon reichen, in einen weiten Zusammenhang mit einer erheblichen Bedrohung gebracht zu werden, weil der Nachrichtendienst annimmt, dass man entsprechende Nachrichten oder Informationen übermittelt oder entgegennimmt. Also wenn man mit einer Person Kontakt hat, bei der es um bedrohungsrelevante Informationen geht, die von Interesse für den BND sind.

    Wie kann der BND überhaupt erkennen, wer Journalist:in ist? Es gibt ja kein Register über Menschen im Journalismus.

    Das ist besonders kurios. Die Gesetzesbegründung verweist auf die Rangliste der Pressefreiheit, die wir bei Reporter ohne Grenzen jedes Jahr erstellen. Laut der Begründung soll der BND in Zukunft in diese Rangliste reinschauen. Und bei Ländern, die wir als „dunkelrot“ einstufen, weil es dort keine Pressefreiheit gibt oder sie stark unter Druck ist, dürfte er dann alle Personen überwachen, die für Staatsmedien arbeiten. Weil er dann annehmen würde, dass das keine Journalist:innen sind, sondern sie als verlängerter Arm diktatorischer Regime dienen.

    Darunter fallen ganz unterschiedliche Länder wie China, Russland und auch die Türkei.

    Wir lehnen das aus zwei Gründen ab: Die Rangliste der Pressefreiheit ist erstens nicht dazu da, staatliche Überwachungsmaßnahmen zu legitimieren. Sondern sie soll ein Instrument sein, um eben das Fehlen von Pressefreiheit anzuprangern, Missstände aufzudecken und internationalen Druck auszuüben.

    Zweitens ist die Rangliste nicht dazu geeignet, einzelne Journalist:innen zu bewerten, sondern sie macht Angaben dazu, wie es um die Pressefreiheit in einem Land strukturell bestellt ist.

    Was wäre ein besserer Weg, Journalist:innen zu identifizieren?

    Es gibt Standards wie die Journalism Trust Initiative. Dort gibt es einen Katalog, um zu überprüfen, ob Journalist:innen bestimmte ethische Standards und journalistische Praktiken einhalten oder sich etwa an das Zwei-Quellen-Prinzip halten. Das ist wesentlich geeigneter, als eine landesbezogene Rangliste zu nutzen und anzunehmen, dass es in einem Land keine Journalist:innen gibt.

    Neben der individuellen Überwachung von Personen und Gruppen betreibt der BND auch die sogenannte strategische Aufklärung. Dabei sucht er zum Beispiel in Kommunikationsströmen nach bestimmten Mustern und Suchbegriffen. Wie soll der BND dabei erkennen, dass er gerade die Kommunikation von Journalist:innen erfasst?

    Auch die strategische Aufklärung soll mit dem neuen Gesetz ausgeweitet werden. Im Gesetzentwurf steht: Sobald der BND davon erfährt, dass Kommunikation von Medienschaffenden überwacht und heruntergeladen worden ist, muss das sofort gelöscht werden.

    Das heißt, man muss am Ende darauf vertrauen, dass solche Prozesse funktionieren. Aber es wäre deutlich besser, das engmaschig zu kontrollieren.

    Kontrolle steht in keinem Verhältnis zu den Befugnissen

    Wer sollte eine solche Kontrolle durchführen?

    Momentan gibt es unterschiedliche Kontrollinstitutionen, zum Beispiel den Unabhängigen Kontrollrat und die Bundesbeauftragte für Datenschutz- und Informationsfreiheit. Laut dem Entwurf soll deren Aufsicht jetzt beim Unabhängigen Kontrollrat konzentriert werden.

    Wir kritisieren sehr stark, dass es dort an einer entsprechenden personellen und finanziellen Ausstattung und technischen Expertise mangelt. Gerade wenn man das dazu ins Verhältnis setzt, wie viele neue Befugnisse und Mittel der BND in Zukunft bekommt. Da stellt sich die Frage: Wer soll das effektiv kontrollieren?

    Gibt es Beispiele aus anderen Ländern, wo der Schutz von Berufsgeheimnisträger:innen gut umgesetzt ist?

    Ein Kontrollelement könnte eine „Anwältin der Betroffenen“ sein, die es in anderen Ländern wie Großbritannien gibt. Das bedeutet, wenn der BND Journalist:innen individuell überwachen will, müsste er sich das von einer Person absegnen lassen, die die Betroffenenperspektive einnimmt und kennt – beispielsweise weil sie selbst einmal als Journalist:in gearbeitet hat.

    Der BND soll künftig auch viele Befugnisse bekommen, um Dinge automatisiert auszuwerten, beispielsweise mit KI-Systemen. Betrifft das auch Journalist:innen?

    „Es besteht die Gefahr, dass der Quellenschutz von hinten aufgerollt wird“

    Wie so ziemlich alle Sicherheitsbehörden in Deutschland sollen jetzt auch der Verfassungsschutz und der BND Plattformen für die automatisierte Datenanalyse erhalten. In den vergangenen Monaten gab es ja viel Diskussionen über Palantir-Software.

    Im Entwurf für die Geheimdienstreform ist alles, was mit KI und automatisierter Auswertung zu tun hat, sehr vage formuliert. Das würde dazu führen, dass es am Ende sehr weitreichende Befugnisse in diesem Bereich gibt, die nur schwer kontrolliert werden können.

    Wenn man das konsequent zu Ende denkt, besteht aus unserer Sicht die Gefahr, dass der Quellenschutz von hinten aufgerollt wird. Der BND dürfte zukünftig Person mit Hilfe automatisierter Datenanalyse auswerten, die dazu bislang keinerlei Anlass geboten haben. Und das selbstlernende System könnte daraus automatisch ein Risikoprofil erstellen. Dass die Nachrichtendienste das wollen, ist nachvollziehbar, wenn man beispielsweise an Spionageabwehr denkt.

    Aber wenn wir das auf Quellen von Journalist:innen beziehen, dann könnte das bedeuten, dass eine Person schon als Risiko markiert ist, bevor überhaupt eine Information weitergegeben wurde. Wir befürchten, dass Instrumente wie die automatisierte Datenanalyse dazu führen können, dass der Informationsfluss für relevante Informationen schon frühzeitig unterbrochen wird.

    Die Geheimdienstreform steht noch am Anfang des gesetzgeberischen Prozesses. Was erhofft ihr euch für das weitere Verfahren?

    Wir tauschen uns mit anderen Organisationen aus der digitalen Zivilgesellschaft und auch dem Bundeskanzleramt aus. Wir werden das parlamentarische Verfahren eng begleiten und uns für einen besseren Schutz von Journalist:innen einsetzen.

    In der Vergangenheit haben wir auch schon gegen Gesetze geklagt. Auch dass diese Reform notwendig geworden ist, ist die Folge einer erfolgreichen Klage von Reporter ohne Grenzen. Wenn die geplanten Änderungen in der jetzigen Form kommen, dann würden wir uns gut überlegen, ob es nicht wieder eine Klage geben müsste.

    Anna Biselli ist Co-Chefredakteurin bei netzpolitik.org. Sie interessiert sich vor allem für staatliche Überwachung und Dinge rund um digitalisierte Migrationskontrolle. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Telefon: +49-30-5771482-42 (Montag bis Freitag jeweils 8 bis 18 Uhr). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

  3. Vorbereitung für den Ausnahmezustand

    Mit der geplanten Geheimdienstreform sollen BND und Verfassungsschutz viele neue Befugnisse bekommen.

    In einem Krieg würden noch mehr Schranken fallen. Doch die Machtverschiebung zugunsten der Spion:innen kann schon deutlich vorher beginnen.

    Im September 2025 verkündete Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU): „Wir sind nicht im Krieg, aber wir sind auch nicht mehr im Frieden.“ In der gleichen Woche forderte der CDU-Abgeordnete Roderich Kiesewetter mit Blick auf russische Drohnen in europäischem Luftraum, man müsse den Spannungsfall ausrufen. Das ist die Vorstufe des Verteidigungsfalls, bei der bereits eine Wehrpflicht wieder in Kraft treten würde. Ein in der Geschichte der Bundesrepublik noch nie eingetretener Zustand, der Vorbereitungen zur Landesverteidigung ermöglichen soll.

    Die Botschaft beider Äußerungen: Der lange angenommene friedliche Normalzustand existiert nicht mehr, Gesellschaft und Politik müssen sich darauf einstellen.

    Eine Mehrheit, die Kiesewetters Schlagzeilen-trächtige Forderung unterstützte, fand sich nicht. Schon gar keine Zweidrittelmehrheit im Bundestag, der einen solchen Spannungsfall feststellen müsste. Doch Wehr- und Kriegstüchtigkeit als wichtiges Ziel ist seitdem nicht nur in Reden und Interviews von Sicherheitspolitiker:innen eingesickert. Sie findet sich auch in neuen Gesetzen. Darunter die geplante Geheimdienstreform, ein fast 700 Seiten schwerer Koloss, die zivilgesellschaftliche Verbände und andere Fachleute etwa als „uferlos“ und „in Teilen verfassungswidrig“ kommentieren.

    Einige der neuen Regelungen für den Bundesnachrichtendienst (BND) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) drehen sich darum, was passiert, wenn es zu einen Verteidigungs‑, Spannungs- oder Zustimmungsfall kommt. Denn dann sollen die deutschen Geheimdienste noch mehr dürfen als von der Reform sowieso schon vorgesehen – während die zugehörige Kontrolle gegen Null geht. Besonders dem BND würde in diesem Fall ein immenser Befugnisaufwuchs zuteil. „Der Bundesnachrichtendienst wird unmittelbar in die (aktive) Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland eingebunden“, heißt es in der Begründung zu dem Gesetzentwurf. Um „technische, strukturelle oder organisatorische Voraussetzungen“ soll er sich auch schon vorher kümmern.

    Im Ernstfall dürfte der Auslandsgeheimdienst dann öffentliche und nicht-öffentliche Stellen zur Mitwirkung verpflichten. Das heißt einerseits, er könnte – so steht es in der Begründung als Beispiel – das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik bitten, ihm „bei der Umleitung von Telekommunikationsverkehren zu unterstützen“. Auf der anderen Seite kann der BND Unternehmen verpflichten, ihm zu helfen. Eine solche Hilfe kann viele Formen annehmen. Der Geheimdienst könnte Personal aus der Privatwirtschaft in Anspruch nehmen, wenn er etwa IT-Fachleute oder Sprachmittler:innen braucht. Er könnte auch IT-Systeme von Tech-Unternehmen und die darüber fließenden Daten mitnutzen. Oder gleich in Räumlichkeiten der Privatwirtschaft einziehen.

    Auch der Bundesverfassungsschutz bekäme neue Möglichkeiten. Privatunternehmen müssten ihm „Auskünfte und technische Unterstützung“ geben, er dürfte Minderjährige als V‑Personen anwerben und wird mehr und mehr zur Polizei.

    Schranken und Kontrolle fallen weg

    Schwellen für den Einsatz von Geheimdienstinstrumenten fallen im Verteidigungs‑, Spannungs- oder Zustimmungsfall weitgehend weg. Der BND dürfte dann auch direkt Daten aus der Kommunikation mit Anwält:innen, Journalist:innen oder Seelsorger:innen verarbeiten. Das ist sonst grundsätzlich verboten. Außerdem fallen Schranken für Daten mit Inlandsbezug, während er sonst rein innerdeutsche Kommunikation in der Regel nicht überwachen darf.

    Um dem BND zusätzlich Arbeit zu ersparen, würden auch fast alle Protokollierungs- und Dokumentationspflichten sowie große Teile des Kontrollapparats abgeschaltet. Im Verteidigungsfall entfallen sogar jegliche Vorabkontrolle und jegliche Mitteilungspflicht an den Unabhängigen Kontrollrat.

    Auch der Bundesverfassungsschutz dürfte im Ernstfall die „Datenpflege in Dateisystemen“ großteils links liegen lassen, „wenn sie mit zusätzlichen Verwaltungsaufwänden verbunden sind.“ Datenschutzkontrollen können eingeschränkt werden und der Unabhängige Kontrollrat könnte dem Inlandsgeheimdienst Pauschalfreigaben für Maßnahmen erteilen, die sich ähneln.

    Hendrik Hegemann, der am Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Universität Hamburg unter anderem zu innerer Sicherheit forscht, sieht in der Kontrolleinschränkung ein Problem. „Die Kontrolle von Nachrichtendiensten ist sowieso schon eine herausfordernde Tätigkeit“, so der Politikwissenschaftler. Das liege zum einen an der personellen Ausstattung der Kontrollgremien, die nicht mit dem Apparat der Geheimdienste mithalten kann. Zum anderen aber auch an der riesigen Menge an Daten, die die Dienste verarbeiten. Wenn dann noch viele Protokollierungs–  und Berichtspflichten wegfallen, käme das „on top zu schon bestehenden Herausforderungen“.

    Auch der frühere Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber kritisiert die weitreichenden Ausnahmen im Kontrollregime: „In einer akuten Krise ist sicherlich Flexibilität im Handeln notwendig“, schreibt er. „Doch ohne verlässliche Aufzeichnungen ist nicht nur die laufende Aufsicht erschwert. Auch eine spätere Prüfung durch Gerichte, Parlament und Untersuchungsausschüsse wird unmöglich.“ Das heißt: Was der BND im Ernstfall täte, würden sowohl die Öffentlichkeit als auch Kontrollinstanzen wohl niemals erfahren. Nicht einmal eine nachträgliche Diskussion wäre dann möglich.

    Doch was sind eigentlich die Voraussetzungen dafür, dass die rechtsstaatlichen Hürden für den Geheimdienst derart abgebaut werden?

    Was sind Verteidigungs‑, Spannungs- und Zustimmungsfall?

    Der Verteidigungsfall tritt dann ein, wenn Deutschland „mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht“. Im Regelfall braucht es eine Zweidrittelmehrheit des Bundestages, um den Verteidigungsfall auszurufen. Er beschert dem Bundeskanzler etwa die Befehls- und Kommandogewalt über das Militär, Bundestag und Bundesrat schrumpfen im Krieg auf ein Notparlament mit dem Namen „Gemeinsamer Ausschuss“ zusammen, wenn der Bundestag nicht mehr arbeitsfähig ist. Das alles und mehr regelt das Grundgesetz.

    Weniger genau beschreibt die Verfassung den Spannungsfall, die Vorstufe des Verteidigungsfalls. „Was das genau ist und was daraus folgt, ist gar nicht so klar“, sagt Politikwissenschaftler Hegemann. „Die Logik dahinter ist: Man muss nicht warten, bis feindliche Armeen mit ihren Panzern die Grenze überschreiten. Sondern man darf bestimmte Schritte davor schon einleiten: Etwa dafür sorgen, dass Lebensmittel und Energie vorgehalten werden oder Krankenhäuser sich vorbereiten.“

    Welche Voraussetzungen dafür genau gelten, definiert das Grundgesetz nicht. Doch auch hier müssen zwei Drittel der Abgeordneten zustimmen.

    Anders sieht das beim Zustimmungsfall aus, vereinfacht gesagt ist das so etwas wie ein teilweiser Spannungsfall. „Der Zustimmungsfall wird dann relevant, wenn der Bundestag einzelne Regelungen in Kraft setzen will, die im Spannungsfall gelten würden, aber den Spannungsfall insgesamt noch nicht ausrufen will“, sagt Hegemann. Für diese einzelnen Regeln reicht dann wie bei regulären Gesetzen grundsätzlich eine einfache Mehrheit im Parlament.

    „Orientierung“ am Grundgesetz

    Das geplante BND-Gesetz formuliert für alle drei Fälle Regeln. Vor allem aber ändert es den Mechanismus, wie der Zustimmungsfall für das BND-Gesetz ausgelöst werden kann. Das soll sich am Zustimmungsfall aus dem Grundgesetz „orientieren“, aber umgeht dabei das Plenum des Bundestags.

    An die Stelle eines regulären parlamentarischen Verfahrens soll nämlich ein Vorschlag der Bundesregierung treten, dem das Parlamentarische Kontrollgremium zustimmen müsste. Dann könnten einzelne oder alle Regelungen des Gesetzes zum Spannungs- und Verteidigungsfall „freigeschaltet“ werden. Dass der Bundestag als Ganzes dabei außen vor bliebe, hat noch einen weiteren Effekt: „Eine Veröffentlichung ist nicht vorgesehen. Eine öffentliche politische Diskussion findet damit auch nicht statt“, schreibt der frühere Ministerialdirektor Peter Schantz in einer Stellungnahme auf Bitte der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF).

    Das heißt: Es könnten Kontrollen wegfallen und Kompetenzen in Kraft treten, ohne dass es jemand mitbekäme. Schantz bewertet die Konstruktion als verfassungswidrig. „Derart weite und unbestimmte Befugnisse und Grundrechtseinschränkungen sind daher nicht mit dem Grundgesetz vereinbar“, so Schantz.

    Auch Ulrich Kelber bezeichnet den eigens für den BND formulierten Zustimmungsfall als „verfassungsrechtlich fragwürdige Machtverschiebung weg vom gewählten Parlament“.

    Doch was wäre eine gute Lösung für den Ernstfall? Hegemann sieht das grundsätzliche Problem, dass Notstandsgesetze nicht gut zu hybriden Angriffen wie etwa Attacken auf IT-Systeme, Sabotage oder Desinformationskampagnen passen. „Hybride Angriffe haben keinen klaren Anfang und kein klares Ende“, so Hegemann. „Das ist anders, als es bei den Notstandsregeln gedacht war. Da ging man davon aus: Ein Notstand tritt ein und irgendwann endet er.“ Er glaubt daher nicht, dass es die Antwort sein kann, Notstandsregelungen, die für den Fall klassischer bewaffneter Konflikte gedacht waren, im Fall derartiger Bedrohungen zu nutzen. Aber – so der Forscher – man befinde sich da in einem Dilemma. „Wir müssen uns unterhalb dieser Schwelle Möglichkeiten überlegen, die gleichzeitig nicht der Normalzustand sind.“ Dann aber mit geregelter Kontrolle und Dokumentation.

    Die geplanten Änderungen für die Geheimdienste befinden sich derzeit im Stadium eines Referentenentwurfs. Das bedeutet, sie sind innerhalb der Regierung noch nicht final abgestimmt. Ein Kabinettsbeschluss ist derzeit für Mitte August geplant. Dann kann die Bundesregierung ihren Entwurf dem Bundestag übergeben, der nach der parlamentarischen Sommerpause seine Arbeit am Entwurf beginnen kann.

    Anmerkung d. Redaktion, 29. Juli: Halbsatz zur Rolle des Gemeinsamen Ausschusses zwecks Korrektur ergänzt.

    Anna Biselli ist Co-Chefredakteurin bei netzpolitik.org. Sie interessiert sich vor allem für staatliche Überwachung und Dinge rund um digitalisierte Migrationskontrolle. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Telefon: +49-30-5771482-42 (Montag bis Freitag jeweils 8 bis 18 Uhr). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

  4. Aufrüstung der Geheimdienste

    Innenministerium lässt Datenkäufe in der Grauzone

    Die Bundesregierung verrät nicht, ob deutsche Geheimdienste bei Databrokern Daten aus der Werbeindustrie kaufen. Vieles spricht dafür, doch auch die neue Geheimdienst-Reform soll keine klare Rechtsgrundlage schaffen. Kritiker:innen wie die Bundesdatenschutzbeauftragte haben verfassungsrechtliche Bedenken.

    Das Haus von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat gerade einen Entwurf für eine tiefgreifende Geheimdienstreform vorgelegt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz und der Bundesnachrichtendienst sollen weitreichende neue Befugnisse bekommen und auch technisch aufrüsten, etwa bei staatlichem Hacking, KI und Videoüberwachung.

    Nach einer anderen Form der Überwachung sucht man im Gesetzestext jedoch vergeblich: Die Überwachung mit kommerziell gehandelten Daten. Insbesondere Daten, die angeblich nur für Werbezwecke gesammelt werden, sind inzwischen zur Handelsware geworden. Databroker haben beispielsweise metergenaue Standortdatenvon Smartphones im Angebot. Auch Informationen zu Vorlieben von Personen oder ihrem Online-Verhalten lassen sich erwerben.

    Der Fachbegriff für Überwachung auf Grundlage von Werbedaten ist ADINT. Der Begriff steht für Advertising-Based Intelligence, also werbebasierte Aufklärung, und taucht lediglich in der Begründung für das neue BND-Gesetz auf. Expert*innen sehen darin den Hinweis, dass deutsche Dienste durchaus ADINT nutzen könnten – allerdings ohne saubere Rechtsgrundlage.

    Staatliche Überwachung mit kommerziellen Daten

    Recherchen von netzpolitik.org und dem Bayerischen Rundfunk zeigen seit 2024, dass sich mit Standortdaten aus der Werbeindustrie auch hochrangige Beamte der Bundesregierung und der EU-Kommission, NATO-Militärstützpunkte und sogar Mitarbeitende von Geheimdiensten ausspionieren lassen.

    Seit Längerem ist bekannt, dass US-Behörden wie das FBI oder die Abschiebe-Miliz ICEADINT einsetzen. Zuletzt hatten Recherchen aufgedeckt, dass auch die ungarische und die österreichische Regierung Produkte eines ADINT-Dienstleisters erworben haben. Die Bundesregierung hatte Fragen von Journalist:innen dazu in der Vergangenheit nicht beantwortet.

    Strittig ist, ob die Nutzung von ADINT-Daten durch deutsche Geheimdienste legal wäre. Ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages weckte daran Zweifel. Auch die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider und andere Expert:innen hatten wiederholt betont, dass es dafür eine ausdrückliche Grundlage im Gesetz brauche. Staatliche Stellen könnten sich nicht auf allgemeine Generalklauseln stützen, die es ihnen erlauben, Daten zu erheben.

    Eingeständnis durch die Hintertür?

    Eine klare Regelung für Datenkäufe konnte auch die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) im neuen Gesetzentwurf nicht finden. Behördensprecher Karsten Füllhaase erklärt auf Anfrage von netzpolitik.org:

    Der aktuelle Gesetzesentwurf enthält weder für das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) noch für den Bundesnachrichtendienst (BND) eine explizite Rechtsgrundlage für den Ankauf und die Nutzung kommerzieller Daten, insbesondere von Werbedatenbanken. Die Bundesregierung stützt bereits nach der aktuell geltenden Rechtslage den Datenkauf auf die Generalklauseln nach § 8 Bundesverfassungsschutzgesetz bzw. § 5 BND-Gesetz. Diese Normen werden durch den vorgelegten Gesetzentwurf nur unwesentlich geändert.

    Dennoch taucht das Wort „ADINT“ im Gesetzentwurf auf, und zwar in den Erläuterungen zu Paragraf 88 des neuen BND-Gesetzes. Dort geht es darum, unter welchen Bedingungen der deutsche Auslandsgeheimdienst Daten an andere Stellen weitergeben darf. Zitat: „Unter diese Norm fällt auch die Übermittlung von angekauften Datensammlungen z.B. von umfänglichen Werbedaten (sog. ADINT-Daten), oder von im Internet verfügbaren Datenleaks.“

    Solche Daten können dem Entwurf zufolge auch automatisiert und in Gänze an andere übermittelt werden. Die Vermutung liegt nahe: Darf der BND solche Daten weitergeben, dann geht die Bundesregierung offenbar auch davon aus, dass er sie haben kann – und möglicherweise auch erwerben.

    Auch an anderen Stellen taucht Ankauf von Daten in der Begründung des Gesetzes auf. „Damit wird deutlich, dass es sich um einen üblichen modus operandi des BND handelt“, schlussfolgert der Jurist Peter Schantz. Der ehemalige Ministerialdirektor im Bundesjustizministerium hat eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf verfasst und kritisiert darin das Fehlen einer gesetzlichen Regelung. Für notwendig hält er sie unter anderem deshalb, weil Dienste auch sensible Daten kaufen könnten.

    Bundesdatenschutzbeauftragte kritisiert Entwurf

    „Hätte der Staat diese Daten auch selbst erheben dürfen?“ Diese Frage nach dem sogenannten “hypothetischen Ersatzeingriff“ müsse sich der Gesetzgeber stellen, so Schantz. Dabei müsse berücksichtigt werden, ob die Verkäufer die Daten selbst überhaupt rechtmäßig verarbeiten.

    Im Fall von Werbedaten bezweifeln viele Fachleute – von Datenschutzbehörden über Jurist*innen bis hin zum Verbraucherschutzministerium –, dass deren Verarbeitung und Verkauf durch Databroker legal ist. Ursprünglich wurden die Daten in der Regel für Werbezwecke erhoben, nicht für Datenhandel oder Überwachung; die Einwilligung der Betroffenen kann allein deshalb nicht wirksam sein.

    Auch die Bundesdatenschutzbeauftragte ist der Auffassung, „dass die Nutzung kommerzieller Werbedaten einer inhaltlich bestimmten und normenklaren gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage bedarf“, erklärt deren Sprecher. Er weist auf das „potentiell sehr hohe Eingriffsgewicht“ der Überwachung mit Werbedaten hin. Das erfordere nach Auffassung der BfDI „verfassungsrechtlich neben erhöhten Anforderungen an Zweckbindung und Dokumentation auch ausreichende Kontrollmechanismen“. Schließlich würden die Maßnahmen heimlich erfolgen und betroffenen Menschen wäre eine nachträgliche Rechtsverfolgung kaum möglich. Der vorgelegte Gesetzentwurf erfülle diese Anforderungen nicht.

    Ähnlich argumentiert Jurist Schantz: Kontrolle und Rechtsschutz müssten gewährleistet sein. Ihm zufolge müsse einbezogen werden, welcher Personenkreis betroffen ist, schließlich enthalten Pakete von Databrokern oft Daten über Millionen Menschen. Es drohe „die Umgehung der gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Eingriffsvoraussetzungen, die an die staatliche Datenerhebung zu stellen wären“, warnt er.

    In Großbritannien werden Datenkäufe kontrolliert

    Politikwissenschaftler Thorsten Wetzling von der Stiftung Interface kritisiert den Gesetzentwurf mit Blick auf ADINT ebenso als unzureichend. Er und sein Co-Autor Corbinian Ruckerbauer gehörten zu den ersten, die in Deutschland den Blick auf die „Informationsbeschaffung mit der Kreditkarte“ gelenkt haben.

    „Die Regierung pocht weiterhin auf größtmögliche Beinfreiheit bei ihren Datenkäufen“, kommentiert Wetzling heute. Andere Länder würden das anders handhaben. Ein Beispiel sei das Vereinigte Königreich, „wo zumindest ein Genehmigungsverfahren unter Beteiligung der unabhängigen Rechtskontrolle erforderlich wird, wenn ein Nachrichtendienst dort gekaufte Daten in seine eigenen IT-Systeme einverleiben will.“

    In Deutschland hingegen sei bisher nicht geplant, dass der Unabhängige Kontrollrat auch bei der kommerziellen Datenbeschaffung tätig wird. Die Bundesbehörde soll bei der Kontrolle der Geheimdienste künftig grundsätzlich wichtiger werden – aber nicht im Bereich ADINT. Wetzling zufolge müsste der Kontrollrat eigentlich Verträge mit privaten Dienstleistern vor Kaufentscheidungen sichten dürfen oder die Nutzung gekaufter Daten in den Systemen des BND genehmigen.

    Der Staat müsse nachrichtendienstliche Datenkäufe stärker begrenzen und wirksamer kontrollieren, sagt der Forscher. Dafür sprächen „gewichtige Argumente des Grundrechtsschutzes, aber auch der nationalen Sicherheit“, so Wetzling mit Blick auf das Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages. Sie hätten hervorgehoben, dass „beim Ankauf von Daten aus Werbedatenbanken eine besondere Gefahr von Eingriffen in den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung“ besteht und das „Erfordernis ausdrücklicher gesetzlicher Schutzvorkehrungen“ ins Spiel gebracht.

    Keine harmlosen Daten

    Kritik haben die Fachleute an einem weiteren Aspekt: In der Begründung für das Gesetz stellt das Innenministerium ADINT in Zusammenhang mit „allgemein zugänglichen Quellen“. Forscher Wetzling und Jurist Schantz finden das nicht überzeugend.

    „Offenbar werden die Daten als wenig sensibel eingestuft, weil fälschlich angenommen wird, sie seien allgemein zugänglich“, schreibt Jurist Schantz in seiner Stellungnahme. Dies sei erstens nicht zutreffend, weil sie zwar käuflich seien, aber nicht frei abrufbar. Zweitens seien auch allgemein zugängliche Daten nicht per se schutzlos.

    „Unverfroren“ findet das Thorsten Wetzling von Interface. Einerseits gebe es „den millionenfachen Ankauf von Datensätzen mit erstaunlich granularen personenbezogenen Daten“, andererseits offen zugängliche Infos wie Presseveröffentlichungen. Die Bundesregierung setze das gleich. ADINT stelle jedoch einen grundlegenden Paradigmenwechsel in der nachrichtendienstlichen Informationsbeschaffung dar. Dass dieser „verzwergt“, also kleingeredet werden soll, ist Wetzling zufolge „nicht vertrauensfördernd“.

    Ingo Dachwitz ist Journalist und Kommunikationswissenschaftler. Seit 2016 ist er Redakteur bei netzpolitik.org und u.a. Ko-Host des Podcasts Off/On. Seine Themen sind Daten, Macht und die digitale Öffentlichkeit. Ingos Veröffentlichungen wurden mehrfach ausgezeichnet, unter anderem mit dem European Press Prize, dem Alternativen Medienpreis, dem Datenschutz-Medienpreis und zwei Grimme-Online-Awards. Sein Buch “Digitaler Kolonialismus: Wie Tech-Konzerne und Großmächte die Welt unter sich aufteilen” war für den Deutschen Sachbuchpreis nominiert und wurde als eines der Wissensbücher des Jahres 2025 geehrt. Ingo ist Mitglied des Vereins Digitale Gesellschaft, der Evangelischen Kirche und des Netzwerk Recherche. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Bluesky, FragDenStaat. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

  5. @kuketzblog War die bisherige BfDI zu unbequem, da auch mal Arbeitsfähigkeit und Mechanismen hinterfragt wurden?

    "Eine gesetzliche Regelung, die einer unabhängigen Behörde Kontrollpflichten auferlegt und ihr dann die Durchsetzung versagt, ist absurd. So kann ich meine Arbeit nicht machen, meine Pflichten nicht erfüllen. So können wir es mit dem Grundrechtsschutz auch gleich lassen. ... Und ich dachte wirklich, reguliert würde auf verlässlicher Tatsachengrundlage, nicht auf Grundlage anekdotischer Evidenz. Da habe ich mich wohl getäuscht."
    social.bund.de/@bfdi/116199794441875771

    Paar Tage später dann der "Rückzug" vom Posten... und nun eine Fehlbesetzung als Nachfolge?
    😳

    #Geheimdienstkontrolle #Überwachung #BfDI

  6. Geheimdienstgesetz

    Der MAD hat ein neues Gesetz bekommen

    Der Militärische Abschirmdienst darf künftig deutlich mehr, hat der Bundestag mit einem neuen Geheimdienstgesetz beschlossen. Doch die Reform des kleinsten deutschen Geheimdienstes ist erst der Auftakt für weitere Änderungen am Geheimdienstrecht.

    Es gibt ein neues Geheimdienstgesetz in Deutschland. Weitgehend geräuschlos beschloss am gestrigen Donnerstag der Bundestag das Gesetz zur Stärkung der Militärischen Sicherheit in der Bundeswehr. Es enthält auch ein völlig neues MAD-Gesetz für den Militärischen Abschirmdienst. Der Entwurf der Bundesregierung ging dabei mit wenigen Änderungen aus dem Verteidigungsausschuss durchs Parlament.

    Damit bekommt der Militärgeheimdienst fortan deutlich mehr Befugnisse. Der MAD soll etwa künftig auch außerhalb von Militärgelände im Ausland operieren dürfen, eine Aufgabe, die bislang der BND übernahm. Fortan sollen beide Dienste sich bei ihren Aufgabenaufteilungen abstimmen.

    Ein unfertiger Befugniskatalog

    Der Katalog der sogenannten nachrichtendienstlichen Mittel, mit denen der Militärgeheimdienst seine Informationen sammeln darf, ist lang: von Observationen über den Einsatz von V-Personen off- und online bis zu verdeckten Eingriffen in IT-Systeme. Aber die Liste der Mittel im Gesetz ist nicht final, sondern kann durch Dienstvorschriften erweitert werden.

    Dieses geplante Vorgehen sahen Sachverständige in einer Anhörung zum Gesetz teils kritisch, da es unter anderem durch Geheimhaltung entsprechender Dienstvorschriften eine öffentliche Kontrolle der Geheimdienstbefugnisse verhindert. Eine solche „Erweiterung im Verborgenen ist untunlich“, kritisierte beispielsweise Christian Sieh vom Deutschen BundeswehrVerband die nun beschlossene Änderung.

    Den neuen Befugnissen gegenüber steht eine neue Kontrollinstanz: eine gerichtliche Überprüfung von besonders eingriffsintensiven Maßnahmen. Dafür soll in Zukunft das Amtsgericht Köln zuständig sein. Das stellt auf der einen Seite eine unabhängige richterliche Kontrolle dar, auf der anderen Seite birgt es jedoch die Gefahr, dass die Geheimdienstkontrolle zersplittert wird und keine der Kontrollinstanzen ein umfassendes Bild über die Gesamttätigkeiten des Dienstes hat.

    Politischer und rechtlicher Anlass

    Anlass für ein neues MAD-Gesetz war zum einen die geopolitische Lage. Deutschland sei für Russland „Zielfläche Nummer 1 in Europa“, sagte etwa die MAD-Präsidentin Martina Rosenberg. Da künftig 5.000 deutsche Soldat:innen an der NATO-Ostflanke in Litauen stationiert sein sollen, müsse der MAD mehr Möglichkeiten bekommen, unter anderem diese vor Spionage und Sabotage zu schützen.

    Einen zweiten, zwingenden Anlass für eine grundlegende Gesetzesreform gaben mehrere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Es forderte beispielsweise in Urteilen zu Landesverfassungsschutzgesetzen eine unabhängige Kontrolle bestimmter Geheimdienstmaßnahmen und konkrete Eingriffsschwellen bei Grundrechtseingriffen – Defizite, die sich gleichermaßen bei Bundesgeheimdiensten finden.

    Dass das neue Gesetz den Vorgaben ausreichend gerecht wird, bezweifelt etwa die grüne Bundestagsabgeordnete Agnieszka Brugger. In ihrer Rede im Parlament mahnte sie an, dass Grundrechte im Spannungs- und Verteidigungsfall nach dem Gesetz nicht ausreichend geschützt seien. „Gerade wenn es um den absoluten Ernstfall für unsere Demokratie geht, zeigt sich, wie ernst wir es mit unserem Rechtsstaat nehmen“, so Brugger, die Mitglied für die Grünen im Verteidigungsausschuss ist. Auch die Bundesregierung könne kein Interesse daran haben, „dass in diesen ernsten Zeiten so ein Gesetz in Karlsruhe scheitert und wir wieder zurück auf Los sind“.

    Weitere neue Geheimdienstgesetze werden folgen

    Das neue MAD-Gesetz ist nur der Auftakt weitreichender Gesetzesänderungen im deutschen Geheimdienstrecht. Auch die Grundlagen von BND und Bundesverfassungsschutz sollen überarbeitet werden. Dass dies nicht gemeinsam passiert, um konsistente Regelungen zu schaffen, kritisierte etwa der grüne Bundestagsabgeordnete Konstantin von Notz zuvor gegenüber netzpolitik.org.

    Seine Parteikollegin Brugger fragte zur Gesetzesverabschiedung im Plenum: „Wo sind denn die Gesetze für die anderen Dienste? Wo sind die längst überfälligen Reformen der Sicherstellungsgesetze?“ Sie bezeichnet es als „schlicht unverantwortlich“, wie viel Zeit die Bundesregierung hier verstreichen lasse.

    Wie lange es dauert, bis auch die übrigen Geheimdienstgesetze neu beraten werden, ist bisher nicht bekannt. Nach Informationen des WDR soll es jedoch bereits seit November einen ersten Referentenentwurf für ein BND-Gesetz geben, mit einem deutlich größeren Umfang als dem der bisherigen Regelungen.

    Anna Biselli ist Co-Chefredakteurin bei netzpolitik.org. Sie interessiert sich vor allem für staatliche Überwachung und Dinge rund um digitalisierte Migrationskontrolle. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Telefon: +49-30-5771482-42 (Montag bis Freitag jeweils 8 bis 18 Uhr). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

  7. Ein Militärgeheimdienst

    Neues MAD-Gesetz: Ein Militärgeheimdienst wird aufgerüstet

    Die schwarz-rote Regierung will die Geheimdienstgesetze grundlegend erneuern. Los geht es mit einer neuen Rechtsgrundlage für den Militärischen Abschirmdienst. Der Entwurf auf dem Verteidigungsministerium würde dem bislang kleinsten Geheimdienst des Bundes deutlich mehr erlauben.

    5.000 Soldat:innen aus Deutschland sollen bis 2027 in Litauen stationiert sein. Ihre Aufgabe: Die NATO-Ostflanke in dem baltischen Staat schützen. Schon heute sind rund 400 Bundeswehr-Angehörige vor Ort im Baltikum, kürzlich hat in Vilnius eine deutsche Schule eröffnet. Gemeinsam mit der Panzerbrigade 45 ziehen auch deutsche Spione in das Gebiet. Sie gehören zum MAD, dem Militärischen Abschirmdienst. Der deutsche Militärgeheimdienst ist beispielsweise dafür zuständig, Spionage und Sabotage gegen die Bundeswehr abzuwehren oder auch Sicherheitsüberprüfungen bei Armeepersonal zu übernehmen. Doch künftig sollen die militärischen Spione noch viel mehr dürfen.

    Das steht im „Gesetz zur Stärkung der Militärischen Sicherheit in der Bundeswehr“, einem Entwurf aus dem Verteidigungsministerium von Boris Pistorius (SPD). Hinter dem unscheinbaren Titel verbergen sich weitreichende Änderungen im deutschen Geheimdienstrecht. Das mehr als 100 Seiten starke Papier beinhaltet ein völlig neu geschriebenes MAD-Gesetz. Und es ist erst der Auftakt weiterer Geheimdienstreformen, die Schwarz-Rot in dieser Legislatur noch vorhat.

    Die Bundeswehr in Litauen sei Angriffspunkt für Spionage und Sabotage, warnte die Präsidentin des MAD Martina Rosenberg bei einer Anhörung der Geheimdienstchefs im deutschen Bundestag. Deutschland sei für Russland „Zielfläche Nummer eins in Europa“. Verbunden mit ihrer Warnung war die dringliche Forderung an die Parlamentarier:innen für mehr Befugnisse und Budget. Und den Dank, dass dies bereits auf den Weg gebracht wurde, „um so hoffentlich zeitnah mit gut ausgestatteten Behörden den vielfältigen Herausforderungen gestärkt entgegentreten zu können“.

    Die Geheimdienstchefin hat viele Gründe, dankbar zu sein. Ihr Dienst soll mit dem geplanten MAD-Gesetz weit mehr Kompetenzen bekommen, sowohl im analogen als auch digitalen Bereich. Vieles soll auf einer Ebene unterhalb des Gesetzes konkretisiert werden und entzieht sich so der Öffentlichkeit. Fachleute warnen vor möglichen Kontrolllücken und fordern, dass es eine Geheimdienstreform für alle drei bundesdeutschen Dienste zusammen braucht.

    MAD wird zum Verfassungsschutz

    Im neuen Gesetz wird der MAD als „Verfassungsschutzbehörde und abschirmender Nachrichtendienst der Bundeswehr“ bezeichnet und damit als eine weitere Verfassungsschutzbehörde neben dem Bundes- und den Landesverfassungsschutzämtern platziert. Doch vergleichbar sind die Einrichtungen nicht, das merkt die Bundesregierung auch in der Gesetzesbegründung an. Der MAD zeichne sich „durch eine Vielzahl an Unterschieden zu den zivilen Verfassungsschutzbehörden aus“. Künftig wird es einen weiteren großen Unterschied bei den Befugnissen im Ausland geben. Eine der deutlichen Ausweitung betrifft nämlich die Frage, wo der MAD aktiv sein darf.

    Bislang operiert der Militärgeheimdienst vor allem im Inland sowie in ausländischen Kasernen, in denen deutsche Soldat:innen stationiert sind. Doch er soll bald auch außerhalb der Militärgelände im Ausland agieren dürfen.

    Alles ist eine Information

    In der Begründung zum Gesetzentwurf heißt es, der MAD bearbeite „Sachverhalte im Ausland, die die Sicherheit der Bundeswehrangehörigen im Einsatz beeinträchtigen könnten“ und sammle dafür Informationen. Wobei Informationen für den Geheimdienst ein breites Feld sind:

    Der Begriff Informationen ist als Oberbegriff für alle sach- und personenbezogenen Auskünfte, Nachrichten und Unterlagen sowie sonstigen Daten zu verstehen, die irgendeinen für die Aufgabenerfüllung des Militärischen Abschirmdienstes bedeutsamen Aussagegehalt haben oder haben können.

    Derartige Gummi-Formulierungen kommen öfter in Geheimdienst-Gesetzen vor. So steht im BND-Gesetz als zentrale Aufgabe des Auslandsgeheimdienstes, Erkenntnisse „von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung“ zu sammeln.

    Im Fall des MAD bedeutet das Informationsverständnis, dass der Militärgeheimdienst im Ausland künftig entsprechend der Regelungen etwa Telekommunikation überwachen, V-Personen einsetzen oder Ziele observieren darf. Was an dem Befugnisaufwuchs verwundert: Bislang war vor allem der BND als dedizierter Auslandsgeheimdienst dafür zuständig. Er sammelte bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr Erkenntnisse, die dafür entsprechend relevant waren. Und der BND behält diese Befugnisse auch weiterhin. Doch wie will die Bundesregierung verhindern, dass sich die beiden Geheimdienstbehörden ins Gehege kommen oder doppelt arbeiten?

    Informelle Aufteilung von Aufgaben

    Das Gesetz – geht es nach der Bundesregierung – soll das nicht regeln. MAD und BND sollen die Aufteilung auf einer informelleren Ebene klären. Der MAD nehme seine Aufgaben „im Einvernehmen mit dem Bundesnachrichtendienst“ wahr, heißt es gleich im zweiten Paragrafen des Gesetzentwurfs. Dieses Einvernehmen, so der Entwurf weiter, könne „für eine Reihe gleichgelagerter Fälle hergestellt werden“.

    Wie genau das aussieht, wird die Öffentlichkeit auf offiziellen Wegen dann vermutlich nicht erfahren. Denn im Gegensatz zu Gesetzen sind Vereinbarungen der Geheimdienste untereinander in aller Regel – wie es ihr Name nahelegt – geheim oder zumindest nicht öffentlich zugänglich.

    Neben der Transparenz könnte es aber auch Probleme mit der Effizienz der Arbeit geben, glaubt Corbinian Ruckerbauer von interface. Er koordiniert das European Intelligence Oversight Network (EION), das Nachrichtendienstkontrolleur:innen und anderen Expert:innen eine Plattform für regelmäßigen und strukturierten Austausch bietet. „Mit der Ausweitung der Befugnisse des MAD verschärft sich das Problem der überlagernden Zuständigkeiten der unterschiedlichen Geheimdienste im Zusammenhang mit der Bundeswehr“, schreibt Ruckerbauer gegenüber netzpolitik.org. Eine klare Abgrenzung zwischen den Diensten falle zunehmend schwer. „Das birgt erhebliche Risiken für die Effizienz der Arbeit der Sicherheitsbehörden einerseits und der Effektivität der Kontrolle andererseits.“

    Dienstvorschrift als Transparenzproblem

    Eine Vorliebe für nicht-gesetzliche Regelungen zeigt sich auch bei der Liste der „nachrichtendienstlichen Mittel“, die der MAD künftig nutzen sollen darf. Paragraf 8 des Gesetzentwurfs enthält insgesamt 15 Punkte: von „verdeckte Nachforschungen und verdeckte Befragungen“ bis zu „Einsichtnahme in Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik“. Doch wenn künftig neue entsprechende Spionagemethoden dazukommen, soll dafür keine Gesetzesänderung notwendig sein. Eine Dienstvorschrift würde reichen, wenn das neue Werkzeug vergleichbar mit der Liste ist, es keine spezielle gesetzliche Regelung braucht und der Unabhängige Kontrollrat zustimmt.

    Auch bei diesen Dienstvorschriften ist davon auszugehen, dass sie nicht von vornherein der Öffentlichkeit zugänglich sind – anders als ein Gesetz. „Wesentliche nachrichtendienstliche Mittel brauchen eine klare gesetzliche Grundlage“, schreibt Ruckerbauer dazu. „Ein einfacher Verweis auf Dienstvorschriften beeinträchtigt die demokratische Kontrolle des MAD und ist verfassungsrechtlich fragwürdig“, so der Experte für Geheimdienstkontrolle.

    Virtuelle Agenten

    Der Gesetzentwurf macht auch klar, dass sich der sehr weite Informationsbegriff auf digitale und analoge Informationen gleichermaßen bezieht. Für die Aufgabenerfüllung des MAD sei es egal, ob Beschaffung und Verarbeitung „realweltlich oder im Cyberraum“ stattfinden. Dazu passt es auch, dass es besonders im digitalen Raum jede Menge neue Kompetenzen für den Militärgeheimdienst geben soll.

    Eine davon ist der Einsatz „virtueller“ Agent:innen. Dabei bahnen Geheimdienst-Mitarbeitende verdeckt Kontakt zu Zielpersonen auf Online-Plattformen oder in Chatgruppen an. Das ist keine unbekannte Geheimdienstpraxis. So schickte etwa der Bundesverfassungsschutz laut Berichten der SZaus dem Jahr 2022 seine Mitarbeitenden in digitale rechtsradikale Kommunikationskanäle. Dort lasen die Spione nicht nur mit, sondern stimmten in volksverhetzende Inhalte ein – um sich Vertrauen zu erarbeiten.

    Fachleute kritisierten damals, dass es für solche digitalen Undercover-Ermittlungen bislang an einer expliziten Rechtsgrundlage fehle und dadurch etwa nicht klar geregelt sei, ab wann der Geheimdienst zu diesen Mitteln greifen darf. Für den MAD soll das nun offenbar geändert werden. Besonders geht es dabei um Fälle, wo sich Geheimdienstmitarbeitende nicht nur etwa in einschlägigen Foren und Kanälen aufhalten, sondern unter einer Tarnidentität besonderes Vertrauen zu Personen aufbauen. Dadurch versuchen sie mehr Informationen zu erhalten, als sie dies durch reines Mitlesen bekommen würden.

    Begründet wird dies mit „der zunehmenden Bedeutung von Internetplattformen und sozialen Netzwerken wie Instagram, Facebook, LinkedIn, MySpace (sic!) oder X für das Kommunikationsverhalten in der Bevölkerung“.

    Wenn „fremde Mächte“ angreifen

    Weit mehr als eine Anpassung der Rechtsgrundlage an gängige Geheimdienstpraktiken dürften auch die Paragrafen zum „Auslesen technischer Spuren informationstechnischer Angriffe fremder Mächte“ und zu damit verbundenen Auskunftsverlangen sein. Sie reagierten „insbesondere auf die immer relevanter werdenden Cyberangriffe“, schreibt eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums auf Anfrage von netzpolitik.org. Derzeit sei das nicht erlaubt.

    Man erhofft sich davon, besonders komplexe Angriffe aufklären zu können, „bei denen einzelne informationstechnische Systeme gezielt als Teil einer komplexeren Angriffsinfrastruktur eingesetzt werden.“ Dabei müssen diese Systeme nicht immer den Angreifern selbst gehören. Sie können beispielsweise auch über infizierte Drittsysteme Schadsoftware verteilen oder die Verfügbarkeit von Online-Diensten beeinträchtigen.

    Zur Auskunftspflicht für Dienste-Anbieter heißt es etwa in der Gesetzesbegründung: „Für einen Angriff werden auch Server genutzt, die in keinem unmittelbaren Bezug zu einer fremden Macht stehen, insbesondere auch Einrichtungen kommerzieller Hostinganbieter.“ Mit der Auskunftspflicht solle man Informationen „vorrangig ohne systeminvasive Maßnahmen“ erlangen können. Doch ausschließlich in Deutschland ansässige Anbieter wären von dieser Pflicht betroffen: Angriffsinfrastruktur im Ausland soll weiterhin „originär vom Bundesnachrichtendienst aufgeklärt“ werden.

    Führen mehr Kontrollinstanzen zu mehr Kontrolle?

    Die geplanten erweiterten Befugnisse bräuchten auf der anderen Seite eine starke Geheimdienstkontrolle. So heißt es schon im Vorspann des Gesetzentwurfs, dass das bisherige MAD-Gesetz „Vorgaben aus mehreren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Recht der Sicherheitsbehörden“ nicht gerecht werde. Es brauche unter anderem eine unabhängige „Kontrolle von bestimmten Maßnahmen des Militärischen Abschirmdienstes“.

    Um die umzusetzen, will die Bundesregierung eine neue Zuständigkeit etablieren: die des Amtsgerichts in Köln bei „besonderen Befugnissen“. Die gibt es bei besonders eingriffsintensiven Geheimdienstmaßnahmen, beispielsweise wenn V-Personen oder virtuelle Agenten Zielpersonen länger als ein halbes Jahr ausspionieren. Oder wenn es Maßnahmen gegen Berufsgeheimnisträger:innen wie Medienschaffende oder Anwält:innen gibt.

    Löst eine neue Kontrollinstanz die Aufsichtsprobleme, die es immer wieder bei Geheimdiensten gibt? Ruckerbauer mahnt, Schwarz-Rot müsse bei der Reform darauf achten, „dass sie die Kontrolllücken im militärischen Bereich schließt und keine neuen entstehen“. Er empfiehlt: „Das Parlamentarische Kontrollgremium sollte zukünftig beispielsweise dringend auch das Militärische Nachrichtenwesen und dessen Zusammenwirken mit MAD und BND unter die Lupe nehmen dürfen.“

    Warum gerade das MAD-Gesetz?

    Unabhängig davon, was im neuen MAD-Gesetz am Ende steht, bleibt eine grundsätzliche Frage offen: Warum geht die Bundesregierung das Gesetz für den militärischen Geheimdienst separat an und führt die notwendigen Reformen für alle deutschen Bundesgeheimdienste nicht gemeinsam durch?

    „Die Erfahrungen aus der Ampelkoalition lehren, dass die umfassende Geheimdienstreform nicht weiter verschoben werden sollte“, sagt Ruckerbauer. „Stattdessen muss die Bundesregierung schnell die verfassungsgerichtlich festgestellten Defizite des Rechtsrahmens und der Kontrolle mit einer ganzheitlichen Reform angehen.“

    Auch Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen im Bundestag und stellvertretender Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums, pocht auf eine Gesamtreform: „Eine grundlegende Reform des Rechts der Nachrichtendienste ist lange überfällig. Sie wurde auch vom Bundesverfassungsgericht wiederholt angemahnt. Dennoch sind die höchstrichterlichen Vorgaben bis heute nur teilweise umgesetzt“, so der Abgeordnete, der sich seit vielen Jahren mit Geheimdiensten auseinandersetzt. „Neben neuen rechtlichen Grundlagen für die tägliche Arbeit der Nachrichtendienste braucht es unbedingt eine Stärkung der parlamentarischen Kontrolle als Grundlage für notwendiges Vertrauen.“

    Notz bedauert, dass begonnene Bemühungen der früheren Ampelregierung bis heute nicht zu einer ganzheitlichen Geheimdienstreform geführt haben: „Statt die Reform ganzheitlich für alle drei Nachrichtendienste des Bundes anzugehen, legt man nun mit der Reform des MAD-Gesetzes nur einen Teil der Reform vor.“ Und die sei „noch stark überarbeitungsbedürftig“.

    Nach einer ersten Lesung im Parlament arbeiten die Abgeordneten nun in den Ausschüssen weiter an dem Gesetz. Die weiteren Gesetzesgrundlagen für BND und Verfassungsschutz dürften aber nicht lange auf sich warten lassen. Sie seien bereits in Arbeit, hieß es bei einer öffentlichen Anhörung der Geheimdienstchefs im Bundestag.

    Anna Biselli ist Co-Chefredakteurin bei netzpolitik.org. Sie interessiert sich vor allem für staatliche Überwachung und Dinge rund um digitalisierte Migrationskontrolle.  Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Telefon: +49-30-5771482-42 (Montag bis Freitag jeweils 8 bis 18 Uhr). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

    Über Anna Biselli - netzpolitik:

    Unter der Kennung "Gastautor:innen" fassen wir die unterschiedlichsten Beiträge externer Quellen zusammen, die wir dankbar im Beueler-Extradienst (wieder-)veröffentlichen dürfen. Die Autor*innen, Quellen und ggf. Lizenzen sind, soweit bekannt, jeweils im Beitrag vermerkt und/oder verlinkt.

  8. CW: Politik, Linke, Union

    (1/...) #tagesschau: Debatte um #Linke #Reichinnek als Mitglied im Kontrollgremium #PKG

    #Geheimdienstkontrolle #SPD plädiert für Wahl Reichinneks in Kontrollgremium

    tagesschau.de/inland/innenpoli

    Zitat: "#CSU-Landesgruppenchef #AlexanderHoffmann hatte dem #Spiegel gesagt: 'Dieses hochsensible Gremium braucht passendes Personal statt parteipolitischer Provokation. Die Nominierung von Frau Reichinnek ist das genaue Gegenteil.'"

    (2/...)

  9. Debatte um Reichinnek als Mitglied im Kontrollgremium

    Der Bundestag wählt heute die Mitglieder des Ausschusses, der für die Kontrolle der Geheimdienst zuständig ist. Die Linksfraktion will ihre Vorsitzende Reichinnek in das Gremium senden. In der Union gibt es Widerstände. SPD-Innenpolitiker Castellucci sieht das anders.

    ➡️ tagesschau.de/inland/innenpoli

    #Geheimdienstkontrolle #Linksfraktion #Bundestag #PKGr #ParlamentarischesKontrollgremium

  10. #Bundestag #Geheimdienstkontrolle:

    #CSU torpediert Reichinnek

    Wenn an diesem Mittwoch der Bundestag zusammenkommt, steht die Besetzung einiger brisanter Gremien auf der Tagesordnung. So werden die Mitglieder unter anderem des Parlamentarischen Kontrollgremiums, des Vertrauensgremiums und des Gremiums gemäß Paragraf 3 des Bundesschuldenwesengesetzes bestimmt. Ersteres überwacht die Arbeit der Geheimdienste, das zweite entscheidet über Ausgaben, die der Geheimhaltung...

    nd-aktuell.de/artikel/1192101.

  11. Es sei ein klares „Versagen“ der nachträglichen [Geheimdienst-] Kontrolle, dass alle Fälle, in denen Pegasus in Europa eingesetzt wurde [...], von Journalisten, der Zivilgesellschaft und Privatpersonen aufgedeckt worden seien – und eben nicht von den eigens dafür eingesetzten Geheimdienstkontrolleuren.

    netzpolitik.org/2022/pegasus-u

    Wie, ach, die #Geheimdienstkontrolle funktioniert gar nicht?

  12. #GuteNachrichten [?]

    Neue Kompetenzen für Gremium
    #Geheimdienstkontrolle wird umgebaut

    "Ein Unabhängiger Kontrollrat prüft seit Jahresbeginn die elektronische Überwachung durch den BND. In der Bundesregierung gibt es Pläne, wonach der Rat künftig auch für den #Verfassungsschutz zuständig sein soll."

    :mastoread:
    tagesschau.de/investigativ/ndr

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