Hausbesitzer, die auf eine #Wärmepumpe umsteigen wollen, müssen laut einem Urteil des #OLG #Oldenburg die Kosten für die Stilllegung ihres #Gasanschluss nicht tragen.
#Netzbetreiber dürfen diese Gebühren nicht auf #Verbraucher umlegen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wer bereits gezahlt hat, kann die Summe zurückfordern. Für Widerspruch und Rückerstattung stellt Finanztip kostenlose #Musterschreiben zur Verfügung.