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Linas Schweigen im Antifa-Prozess wird mit sechs Monaten Beugehaft bestraft! #FreeLina
‚Der Bundesgerichtshof hat am 4. August 2026 (Az. StB 47/26) die Beschwerde von Lina E. gegen die im Juni vom OLG Dresden verhängten sechs Monate Beugehaft zurückgewiesen. Lina E. war selbst bereits wegen mehrerer Taten im Zusammenhang mit dem sogenannten„Antifa Ost“-Verfahren zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Einen Großteil der Strafe hatte sie verbüßt, der Rest war zur Bewährung ausgesetzt worden.
Im Juni sollte sie vor dem Oberlandesgericht Dresden als Zeugin aussagen, zu Taten, wegen derer sie bereits rechtskräftig verurteilt worden war. Sie verweigerte dennoch die Aussage vollständig. Das OLG verhängte daraufhin Beugehaft. Der BGH hält in seiner Entscheidung von dieser Woche, die sechs Monate Beugehaft für rechtmäßig (Beschluss als PDF)….‘https://breakdownthewalls.site36.net/2026/08/07/bgh-linas-schweigen-im-antifa-prozess-wird-mit-sechs-monaten-beugehaft-bestraft/ via @breakdownthewalls
#Antifa #AntifaOst #Beugehaft #Repression #BGH #Deutschland #LinaE #FreeAllAntifas #FreeMaja
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This is a really useful, quick update on several of the known defendants in various "Budapest Complex" cases.
If you're not familiar, these are a series of (mostly) ongoing legal cases brought against a number of defendants in a number of different countries in response to confrontations that happened during a major international neo-nazi gathering in Budapest in Feb. 2023.
https://abcdd.org/en/2025/09/27/update-on-the-budapest-trial-anti-fascists-in-court/
#FreeMaja #FreeHanna #BudapestComplex #FreeThemAll #FreeLina
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Haftstrafe gegen Lina E. bestätigt
Das Urteil gegen Lina E. wurde heute vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigt. Im Mai 2023 wurde die Antifaschistin zu einer Haftstrafe von 5 Jahren und 3 Monaten verurteilt. Sowohl die Verteidigung als auch die anklagende Bundesanwaltschaft waren in Revision gegangen. Während letztere abgewiesen wurde, führte die Revision der Verteidigung nur zu unerheblichen Änderungen.
Wie lange die Reststrafe für die Antifaschistin ausfallen wird, muss laut ihrem Anwalt jetzt berechnet werden. Für die weiteren drei Verurteilten läuft der Revisionsprozess noch.
Das nun bestätigte Urteil wegen "Bildung einer kriminellen Vereinigung" nach §129 ist ein gefährlicher Präzedenzfall. Für die Konstruktion einer solchen Vereinigung sind zukünftig keine harten Kriterien, wie eine Gruppenkasse oder Mitgliederlisten mehr erforderlich. Stattdessen genügen lose Bekanntschaften, eine gemeinsame politische Ausrichtung und eine de facto beliebige strafbare Handlung für eine Verurteilung.