#flugverspatung — Public Fediverse posts
Live and recent posts from across the Fediverse tagged #flugverspatung, aggregated by home.social.
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Die EU erleichtert Fluggästen künftig die Durchsetzung von Entschädigungen bei Flugverspätungen und Flugausfällen.
Reisende in der Europäischen Union sollen künftig einfacher ihre Rechte bei Flugverspätungen und gestrichenen Flügen durchsetzen können. Die EU-Mitgliedstaaten haben den neuen Regelungen in Brüssel endgültig zugestimmt. Die Vorschriften sollen voraussichtlich ab Mitte 2027 verbindlich gelten.
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📌 Flugverspätung: Ablehnung ist nicht das Ende
Pauschale Airline-Absagen reichen meist nicht; die Gesellschaft muss den Sonderfall und alle zumutbaren Alternativen konkret belegen. Bei über 3 Stunden Verspätung bleiben oft 250–600 € fällig. #Fluggastrechte #Flugverspätung #Verbraucherrechthttps://www.ra-kotz.de/flugentschaedigung-bei-verspaetung-pruefen-so-wehren-sie-ablehnungen-ab.htm
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📌 Winter-Enteisung: Airline muss zahlen! Der BGH sieht Enteisung bei typischem Winterwetter als normalen Flugbetrieb, nicht als Ausrede. Bei über 3 Stunden Verspätung bleibt die Entschädigung meist bestehen. #Fluggastrechte #BGH #Flugverspätung #Reiserecht
https://www.ra-kotz.de/flugverspaetung-enteisung-winter-zahlen.htm
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Gute Nachrichten für Flugreisende: Die bisherige Drei-Stunden-Regel bei Flugverspätungen bleibt bestehen.
Für Millionen Reisende in Europa gibt es erfreuliche Nachrichten. Die geplanten Änderungen bei den Fluggastrechten werden in einem entscheidenden Punkt offenbar nicht umgesetzt. Nach intensiven Verhandlungen zeichnet sich ab, dass die bisher geltenden Regelungen bei Flugverspätungen bestehen bleiben. Damit müssen Passagiere.....
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📌 Check-in-Stau kann Mangel sein
OLG Celle: Ist der Check-in wegen zu weniger Schalter so langsam, dass der Flug verpasst wird, haftet der Reiseveranstalter. Betroffene können je nach Fall Rückzahlung und Entschädigung verlangen; Beweise am Flughafen sind wichtig. #Reiserecht #Pauschalreise #Flugverspätunghttps://www.ra-kotz.de/reisemangel-wegen-verpasstem-flug-wann-der-reiseveranstalter-zahlt.htm
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EuGH zu Flugverspätungen: Ursprüngliche Ankunftszeit bei Entschädigung entscheidend
Landet ein Flieger mit Verspätung, kommt es bei Entschädigungsansprüchen auf die ursprünglich geplante Ankunftszeit an - so ein EuGH-Urteil. Eine Airline hatte sich geweigert zu zahlen und sich auf kurzfristige Änderungen berufen. Von E. Raddatz.