#entziehung — Public Fediverse posts
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Art. 16 GG
Die #deutsche #Staatsangehörigkeit darf nicht #entzogen werden.#Entziehung #BVerfG: Jede #Verlustzufügung, die die #Funktion der #Staatsangehörigkeit als #verlässliche #Grundlage #gleichberechtigter #Zugehörigkeit zum #Staatsvolk #beeinträchtigt.
#Teleologie: #Schutz vor #willkürlicher #Instrumentalisierung des #Staatsangehörigkeitsrechts
-> #Insbesondere: Wenn #Betroffene es nicht #beeinflussen können (3. #Reich) -
Art. 16 GG
Die #deutsche #Staatsangehörigkeit darf nicht #entzogen werden.Der #Verlust der #Staatsangehörigkeit darf nur auf #Grund eines #Gesetzes und gegen den #Willen des #Betroffenen nur dann #eintreten, wenn der #Betroffene dadurch nicht #staatenlos wird.
#Unterscheidung von #Entziehung und #Verlust.
-> #Entzug nicht #möglich (#darf nicht)
-> #Verlust sogar #gegen den #Willen #möglich -
Art. 16 GG
Die #deutsche #Staatsangehörigkeit darf nicht #entzogen werden.Der #Verlust der #Staatsangehörigkeit darf nur auf #Grund eines #Gesetzes und gegen den #Willen des #Betroffenen nur dann #eintreten, wenn der #Betroffene dadurch nicht #staatenlos wird.
#Unterscheidung von #Entziehung und #Verlust.
-> #Entzug nicht #möglich (#darf nicht)
-> #Verlust sogar #gegen den #Willen #möglich -
#Grundwissen zu Art. 16, 16a GG
#Grundrechte mit #internationalem #Bezug#Schutz vor #Ausbürgerung
-> #Verbot des #Entzugs der #Staatsangehörigkeit iSv. #Ausbürgerung
#Unterscheidung von #Entziehung und #Verlust;
#Verhinderung von #Staatenlosigkeit;#Schutz vor #Auslieferung
-> #Auslieferungsverbot nach Art. 16 Abs. 2 GG; #Wahrung #rechtstaatlicher #Grundsätze-> #Recht auf Asyl; #Asylrecht
#Schutz vor #Verfolgung; -
#Sozialisierung
Art. 15 GG#Vergesellschaftung von #Grund & #Boden, #Naturschätzen & #Produktionsmitteln
-> #Entziehung aus #privater #Verfügungsmacht, #Überführung in #Gemeineigentum
-> #Besondere #Form der #Enteignung#Enthält keinen #Auftrag zur #Sozialisierung und steht #Privatisierungen nicht #entgegen.
#Zwischenprüfungshausarbeit:
-> #JöR 1 (1951), S. 154 ff. mit Fn. 34
#Jahrbuch d #öffentlichen #Rechts
-> #Hummel, #JuS 2008, 1065 ff.
-> #BVerfGE 7 377#Epping #Grundrechte S.242
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#Sozialisierung
Art. 15 GG#Vergesellschaftung von #Grund & #Boden, #Naturschätzen & #Produktionsmitteln
-> #Entziehung aus #privater #Verfügungsmacht, #Überführung in #Gemeineigentum
-> #Besondere #Form der #Enteignung#Enthält keinen #Auftrag zur #Sozialisierung und steht #Privatisierungen nicht #entgegen.
#Zwischenprüfungshausarbeit:
-> #JöR 1 (1951), S. 154 ff. mit Fn. 34
#Jahrbuch d #öffentlichen #Rechts
-> #Hummel, #JuS 2008, 1065 ff.
-> #BVerfGE 7 377#Epping #Grundrechte S.242