LTO berichtet detailliert über die juristischen Details zu dem #Durchsuchungsbeschluss für die Zeit-Redaktionsräume und die Privatwohnung der Journalistin Anne Kunze.
Auch die Fachkollegen kommen zu dem Eindruck, dass das nicht rechtmäßig war, denn für solche Fälle gibt es eigentlich ein #Zeugnisverweigerungsrecht und Beschlagnahmeverbot. Moralisch ist das zusätzlich ein Skandal, weil das vertrauliche Opferaussagen und nicht Täteraussagen waren.
Leider keine neue Entwicklung, sollte man spätestens seit der Spiegel-Affäre wissen. Redaktionen müssen hier technisch weiter sein.
☝️ Verschlüsselung von Datenträgern und geschützte Chats sollten für uns verpflichtend sein, wenn wir mit vertraulichen Aussagen zu tun haben. Auch @tails hätte hier perfekt geholfen.