Leute vorm ertrinken retten, zum staatlichen massenmord fresse halten!
Bei der DLGB waren sie auch besonders eifrig mit der anpassung an die damals neuen, staatlich gewünschten strukturen:
Die 2025 erschienene Studie »Die DLRG 1925–1945. Zwischen Idealismus und NS-Ideologie« versucht erstmals, diese Frage systematisch historisch aufzuarbeiten. Herausgegeben wurde sie von der DLRG selbst unter Präsidentin Ute Vogt; Autoren sind Andreas Kloke, Magdalena Loska und Kerstin Teicher. Auf fast 400 Seiten rekonstruiert die Studie die Transformation der DLRG, beginnend in der Weimarer Republik über die Gleichschaltung bis zum Kriegsende. Das Ergebnis ist eindeutig: Die DLRG übernahm unter der Leitung von Georg Hax bereits 1933 das Führerprinzip, führte den sogenannten Arierparagraphen ein und leistete »keinen nennenswerten Widerstand« gegen ihre nationalsozialistische Umformung.
Noch im Vorwort schreibt Präsidentin Ute Vogt selbst, die NS-Vergangenheit der Organisation sei nach 1945 »nicht öffentlich besprochen« worden und werde erst jetzt mit »großer zeitlicher Verzögerung« aufgearbeitet. Denn die, die in der NS-Zeit führend in der DLRG aktiv waren, leben nicht mehr.
Mit arierparagraf! Als ob es einem ertrinkenden nicht scheißegal wäre, ob er von einem slawen, juden oder neg… ähm… menschen mit hautfarbe lebensgerettet wird.
Natürlich wartet man, bis der letzte damals verantwortliche tot ist, bevor man aufarbeitung simuliert. Nicht, dass diese „aufarbeitung“ noch irgendwelche konsekwenzen hat. So geht das in der deutschen grammatik: ich vergesse, ich vergas, ich habe vergast.
Kleine frage am rande: gab es eigentlich eine DLRG in der DDR?
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