Zur #Ehrenamtspauschale und den #Mini-Jobs:
Es ist auch schon seit einiger Zeit eingearbeitet, dass die #Übungsleiterpauschale von 3.000 Euro im Jahr auf 3.300 Euro im Jahr angehoben wurde. Bei gleichbleibender Pauschale für die Tätigkeit im Sportverein, als Chorleiter*in, als Betreuer*in o. ä. wären das 275 Euro, die nicht auf Bürgergeld, Kinderzuschlag oder Wohngeld angerechnet werden dürfen. Falls das Einkommen aus #Aufwandsentschädigung mehr als 3.300 Euro im Jahr ausmacht, ist es erforderlich, die Hinweise dazu in der Eingabemaske sowie im Rahmen der Gebrauchsanweisung genau zu lesen, ehe ihr etwas eintragt.
Darüber hinaus erhöht sich auch die so genannte #Geringfügigkeitsgrenze bzw. Minijob-Grenze auf 603 Euro im Monat. Dies wirkt sich auch auf die Anrechnung von Erwerbseinkommen z. B. aus einer Ausbildung oder im Rahmen eines #Bundesfreiwilligendienstes bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter 25 Jahren aus, die noch zuhause wohnen und sich in #Bedarfsgemeinschaft mit ihren Eltern befinden.
Mit Dank an die KOS!