#artikel15 — Public Fediverse posts
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Ulrich K. Preuß zu #Artikel15 #Grundgesetz, zu #Vergesellchaftung in »Legalität und Pluralismus«, Suhrkamp 1973 – wie gut, dass ich bei ihm am OSI noch studieren konnte.
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Ulrich K. Preuß zu #Artikel15 #Grundgesetz, zu #Vergesellchaftung in »Legalität und Pluralismus«, Suhrkamp 1973 – wie gut, dass ich bei ihm am OSI noch studieren konnte.
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Ulrich K. Preuß zu #Artikel15 #Grundgesetz, zu #Vergesellchaftung in »Legalität und Pluralismus«, Suhrkamp 1973 – wie gut, dass ich bei ihm am OSI noch studieren konnte.
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Ulrich K. Preuß zu #Artikel15 #Grundgesetz, zu #Vergesellchaftung in »Legalität und Pluralismus«, Suhrkamp 1973 – wie gut, dass ich bei ihm am OSI noch studieren konnte.
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"Anders als eine klassische Enteignung (nach Artikel 14) zielt Artikel 15 nicht lediglich auf die Entziehung einzelner Eigentumspositionen für einen bestimmten öffentlichen Zweck, sondern auf eine dauerhafte Veränderung der Eigentumsordnung für die erfassten Vermögenswerte. Wie die übernommenen Bestände anschließend organisiert und bewirtschaftet werden, schreibt das Grundgesetz allerdings nicht im Einzelnen vor. " (S. 9)
https://www.imk-boeckler.de/de/faust-detail.htm?produkt=HBS-009501
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"Anders als eine klassische Enteignung (nach Artikel 14) zielt Artikel 15 nicht lediglich auf die Entziehung einzelner Eigentumspositionen für einen bestimmten öffentlichen Zweck, sondern auf eine dauerhafte Veränderung der Eigentumsordnung für die erfassten Vermögenswerte. Wie die übernommenen Bestände anschließend organisiert und bewirtschaftet werden, schreibt das Grundgesetz allerdings nicht im Einzelnen vor. " (S. 9)
https://www.imk-boeckler.de/de/faust-detail.htm?produkt=HBS-009501
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"Anders als eine klassische Enteignung (nach Artikel 14) zielt Artikel 15 nicht lediglich auf die Entziehung einzelner Eigentumspositionen für einen bestimmten öffentlichen Zweck, sondern auf eine dauerhafte Veränderung der Eigentumsordnung für die erfassten Vermögenswerte. Wie die übernommenen Bestände anschließend organisiert und bewirtschaftet werden, schreibt das Grundgesetz allerdings nicht im Einzelnen vor. " (S. 9)
https://www.imk-boeckler.de/de/faust-detail.htm?produkt=HBS-009501
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"Anders als eine klassische Enteignung (nach Artikel 14) zielt Artikel 15 nicht lediglich auf die Entziehung einzelner Eigentumspositionen für einen bestimmten öffentlichen Zweck, sondern auf eine dauerhafte Veränderung der Eigentumsordnung für die erfassten Vermögenswerte. Wie die übernommenen Bestände anschließend organisiert und bewirtschaftet werden, schreibt das Grundgesetz allerdings nicht im Einzelnen vor. " (S. 9)
https://www.imk-boeckler.de/de/faust-detail.htm?produkt=HBS-009501