Die Verfassungsbeschwerden von Unternehmen der #Fleischverarbeitung gegen das #Arbeitsschutzkontrollgesetz hatten keinen Erfolg. 👍 Unser HSI-Direktor Ernesto Klengel begrüßt die klaren Worte des Gerichts.
Der Gesetzgeber hat aufgrund der gesundheitsgefährdenden Zustände für Arbeiter*innen in der #Fleischwirtschaft den Einsatz v. Arbeitskräften mit Werkverträgen verboten und die #Leiharbeit strikt eingeschränkt. Vor dem #Bundesverfassungsgericht hatten die Regelungen nun Bestand. (🧵1/4)