Eine Geschichte aus unserer Beratungspraxis:
#Alleinerziehende sind überproportional häufig auf den Sozialstaat angewiesen. So auch Frau L. und ihre zwei Kindern, eines davon ist krank mit Pflegegrad. Das Kind kann nicht alleine bleiben.
Als eine andere Person, diese war vormals ebenfalls Mieterin der Wohnung, den Mietvertrag schriftlich und offiziell bei der Wohnungsbausgesellschaft für sie kündigt, kündigt auch das #Jobcenter die Einstellung der Zahlungen an. Klar, warum Miete zahlen wo keine anfällt. Aber was ist mit dem #Regelsatz, der Ernährung beinhaltet und was mit der Zahlung für den Krankenversicherungsschutz? Was mit neuer Winterkleidung für die beiden Kinder, die jetzt gebraucht werden? Da wird im #Jobcenter nicht nachgefragt, da wird keine Hilfe angeboten, #Beratung sowieso nicht. Zahlungen einstellen, so einfach ist es für die.
Ohnehin verlangt die Situation, mit einem behinderten Kind zu leben, von der Frau viel Kraft. Da wäre doch eine #Sorgfaltspflicht von Amts wegen angeraten, ihr bei der #Antragsstellung im nächsten #Amt zu helfen. Zu fragen ob sie Hilfe bei der #Wohnungssuche in der Nähe des behandelnden Krankenhaus braucht. Geht es vielleicht um Gewalt, wird die Frau bedroht, ist sie wohnungslos geworden? Ist dem #Jobcenter alles Scheißegal. Es gibt kein Büro im #Sozialamt, im #Jobcenter, bei den #Krankenkassen, wo Frauen Unterstützung (nicht Verweisberatung) im Falle von Bedrohungen erhalten. An der Stelle ein Lob an die Gesobau, die bereitwillig mit der Frau persönlich beratschlagte und als einzige Institution nicht gleichgültig war.